Kassenzahnspange
Als zertifizierte Wahlkieferorthopädin biete ich auch die „Kassenzahnspange“ an, kann diese jedoch nicht direkt mit der GKK verrechnen. Eltern eines Kindes mit erheblicher Fehlstellung (IOTN 4 oder 5) können – nach Einzahlung unserer Honorarnote – eine erhöhte Kostenrückerstattung beantragen.
Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 80% des Honorartarifes, den die Kasse bei Inanspruchnahme eines Vertragszahnarztes bzw. Vertragskieferorthopäden für dieselbe Leistung aufwenden hätte müssen.
Preise:
Wie gesetzlich vorgesehen, legen wir unsere Honorar-Tarife offen:
Für die festsitzende kieferorthopädische Behandlung (kieferorthopädische Hauptbehandlung) stellen wir ein Honorar von insgesamt EUR 4.500,- in Rechnung.
45% (EUR 2.025,-) davon werden zu Behandlungsbeginn verrechnet,
25% (EUR 1.125,-) davon zu Beginn des 2. Behandlungsjahres,
und die restlichen
30% (EUR 1.350,-) davon bei Behandlungsabschluss.